Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch?

Welche Schäden bei einem Einbruchdiebstahl von der Haftpflichtversicherung genau übernommen werden, hängt natürlich vom gewählten Vertrag und evtl. zugebuchten Zusatzleistungen ab. Dieser Artikel soll einen groben Überblick über die Leistung einer Hausratversicherung geben.

Damit die Hausratversicherung im Fall eines Einbruchs den entstandenen Schaden reguliert, muss zunächst sichergestellt sein, dass der Versicherungsnehmer im Vorfeld für eine ordnungsgemäße Verriegelung der Wohnräume gesorgt hat. Andernfalls kann es dazu kommen, dass der Versicherer die Versicherungsleistung deutlich kürzt oder von der Schadensregulation gänzlich Abstand nimmt.

Sofern diese Grundvoraussetzung für das Eintreten der Hausratversicherung erfüllt ist, übernimmt diese sämtliche Kosten zur Wiederbeschaffung der durch den Eindringling entwendeten Gegenstände, ganz gleich, ob es sich dabei um Güter des täglichen Bedarfs, Mobiliar, teure Elektrogeräte oder Wertgegenstände handelt, sofern sich der Schaden im Rahmen der Deckungssumme bewegt.

  • Computer und Laptop
  • Fernseher, Musik- und Hifi-Anlagen
  • Elektrogeräte
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Kleider
  • Handys und Smartphones wie z.B. das iPhone oder Tablets wie das iPad
  • Schmuck, Edelmetalle und Kunstgegenstände
  • Sammlergegenstände (Münzen, Briefmarken, Uhren)
  • Fahrräder

Insbesondere im Fall von Wertgegenständen wie Schmuck, Kunstwerken, Uhren oder Edelmetallen ist jedoch zu beachten, dass die Entschädigungsobergrenze für derartige Objekte in der Regel bei lediglich 15 bis 25 Prozent der vereinbarten Deckungssumme liegt. Sind die am Versicherungsort befindlichen Dinge mehr Wert, müssen diese gesondert in den Versicherungsvertrag integriert werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Neben klassischen Wertgegenständen wie Münzsammlungen ist auch der Verlust von Bargeld bei den meisten Versicherungsunternehmen bis zu einem Betrag von 1000 bis 2000 Euro Gegenstand der Versicherungsleistung. Höhere Beträge können gegen Aufpreis ebenfalls versichert werden, Voraussetzung ist allerdings die Aufbewahrung in einem gesicherten Raum oder Tresor.

Da sich die im Zuge von Einbrüchen auftretenden Schäden nur in den seltensten Fällen auf den Verlust von Gegenständen beschränken, kommt die Hausratversicherung darüber hinaus auch für Beschädigungen und Zerstörungen auf, die der Täter in den Wohnräumen angerichtet hat. Dazu zählen neben Reparaturkosten für Fenster, Türen oder Schlösser auch Ersatzleistungen für ganz oder teilweise unbrauchbares Mobiliar sowie die Übernahme von Kosten, die der Beseitigung anderweitiger Vandalismusschäden dienen.

In Fällen, in denen eine Wohnung aufgrund von Instandsetzungen zur Wiederherstellung eines annehmbaren Zustands vorübergehend nicht bewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung auch Hotelkosten.