Welche Deckungssumme hat eine Hausratversicherung?

Die Deckungssumme einer Hausratversicherung lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie in erheblichem Maße von den individuell zu versichernden Werten des Versicherten abhängig ist. Grundsätzlich ist beim Abschluss der Versicherung jedoch darauf zu achten, dass der komplette Wert des Hausrats durch die Police abgedeckt ist und somit eine Unterversicherung vermieden wird.

Liegt eine Unterversicherung vor, trägt die Hausratversicherung nicht den vollen Schaden, sondern ersetzt die Schäden lediglich anteilig. Um die Deckungssumme adäquat ansetzen zu können und eine Unterversicherung zu vermeiden, muss der Wert des Hausstandes bekannt sein und dementsprechend großzügig als Deckungssumme angegeben werden.

Deckungsbeitrag pauschal berechnen

 

Ist der Wert hingegen nicht bekannt, erfolgt die Berechnung der Deckungssumme anhand der Quadratmeterzahl der Wohnung.

  • Im Fall einer normalwertigen Ausstattung wird die Quadratmeterzahl pauschal mit einem Betrag von 600 bis 650 Euro multipliziert wird.
  • Beinhaltet eine Wohnung eine höherwertige Einrichtung, teure elektronische Geräte oder anderweitige Wertgegenstände, lohnt es sich, die Versicherungssumme pro Quadratmeter auf 700 bis 800 Euro anzuheben.
  • Für Kunstgegenstände und in ihrem Wert schwer einzuschätzende Objekte bieten einige Versicherer überdies gesonderte Leistungspakete an.

Besondere Achtsamkeit bei Wertgegenständen

Da sich die individuellen Risiken nach den jeweiligen Lebensumständen eines Versicherten richten, sollte beim Abschluss einer Hausratversicherung stets überprüft werden, ob der Standardtarif alle relevanten Risiken abdeckt, oder ob es sinnvoll ist Zusatzbausteine in die Police aufzunehmen, um im Fall der Fälle nicht unterversichert zu sein.

In diesem Kontext ist bei der Berechnung der Deckungssumme anhand der zugrundeliegenden Wohnfläche ebenfalls zu beachten, dass diese den Wert des Hausrats tatsächlich vollständig abdeckt. Gerne werden von Versicherten auch Klauseln übersehen, welche die Absicherung von Wertgegenständen wie Schmuck, Edelmetallen und Bargeld betreffen, was dazu führt, dass der Entschädigungsbetrag für Wertsachen auf 15 bis 25 Prozent der Versicherungssumme gedeckelt ist.

Befinden sich also viele hochwertige Objekte am Versicherungsort, ist zu prüfen, ob diese im Versicherungsfall überhaupt vollständig ersetzt werden. Außerdem ist es jedem potenziellen Versicherungsnehmer anzuraten, die jeweiligen Ausschlüsse und Zusatzklauseln eines Versicherungsvertrags in Augenschein zu nehmen, um nicht auf dem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben.