Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Die tatsächliche Versicherungsleistung einer Hausratversicherung kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Grundsätzlich deckt jede Police jedoch einen Grundstock an potenziellen Schäden ab. Ein Kernbereich jeder Hausratversicherung sind klassischerweise Feuerschäden, die im Zuge von Bränden, durch Explosionen, Implosionen, Blitzschlag oder den Absturz von Luftfahrzeugen hervorgerufen werden können.

Was zahlt die Hausratversicherung?

Überspannungsschäden, die infolge eines Blitzeinschlages auftreten, sind in den meisten Standardpolicen allerdings nur mit inbegriffen, sofern der Einschlag unmittelbar auf ein durch den Versicherungsnehmer versichertes Objekt erfolgte. Wird ein Überspannungsschaden also durch einen Blitzschlag im Haus eines Nachbarn hervorgerufen, ist in der Regel der Abschluss eines zusätzlichen Versicherungspakets notwendig.

Eine klassische Hausratversicherung tritt ebenfalls für Sturm- und Elementarschäden sowie für Schäden am versicherten Hausrat ein, die durch Leitungswasser entstanden sind. Der Schutz bezieht sich im Detail sowohl auf Schäden durch Wasserrohrbrüche und leckgeschlagene Rohrsysteme als auch auf Wasserschäden, die im Zuge defekter Zu- und Ableitungen an Haushaltsgeräten wie Wasch- und Spülmaschinen auftreten können.

Weiterhin tritt die Hausratversicherung auch im Fall von Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus auf den Plan. In diesem Zusammenhang reguliert der Versicherer Schäden, die durch das Eindringen und die Aktivität des Einbrechers am versicherten Hausrat hervorgerufen werden. Zudem leistet die Hausratversicherung, sofern in der Police nicht anderweitig geregelt, vollständigen Ersatz für entwendete Gegenstände. Dies gilt auch für Gegenstände wie Handtasche oder Mobiltelefone, die im Rahmen eines Raubüberfalls abhandenkommen.

Abseits der Regulierung unmittelbarer Schäden umfasst das Leistungsspektrum einer Hausratversicherung überdies die im Nachgang eines Schadensfalls auftretenden Aufräum- und Reparaturkosten, zu denen auch Bewachungs- und Schlossänderungskosten infolge eines Einbruchs zählen.

Generell ist im Vorfeld der Unterzeichnung allerdings auf Ausschlüsse zu achten, die bei vielen Versicherungsunternehmen gesondert in die Police aufgenommen werden können. Weitere nicht versicherte Schadensfälle werden im Beitrag „Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung nicht?“ behandelt.

Fazit: Welche Schäden zahlt die Hausrat?

  • Feuerschäden durch Brände, Im- und Explosion, Blitzschlag oder Absturz von Flugzeugen oder Teilen davon
  • Überspannungsschäden beim Einschlag im eigenen Gebäude
  • Schäden durch Sturm- und Hagel
  • Wasserschäden durch Leitungswasser und Rohrbrüche
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub, sowie Vandalismus nach einem Einbruch

Für das genaue Leistungsspektrum sollte die Versicherungspolice konsultiert werden oder vor Abschluss unbedingt unterschiedliche Versicherungen verglichen werden.