Aquarium ausgelaufen – Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Wenn ein Aquarium ausläuft, liegt meist ein hoher Schaden vor, der unter Umständen sogar die Wohnungen der Menschen betrifft, die unter Ihnen leben. Dieser Schaden muss von Ihnen als Besitzer des Aquariums reguliert werden. Nachfolgend klären wir, welche Schäden von der Haftpflicht- oder Hausratversicherung übernommen werden.

Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung?

Bei beiden Versicherungen müssen Sie unterscheiden, ob Schäden durch Materialermüdung oder ähnliche Ursachen entstanden sind, oder ob eine Fremdeinwirkung vorliegt. Im Fall einer Fremdeinwirkung ist es immer die Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Schäden aufkommt.

Eine Fremdeinwirkung kann vorliegen, wenn eine fremde Person Ihr Aquarium absichtlich zerschlagen hat. Das kann zum Beispiel im Rahmen eines Einbruchs mit Vandalismus passieren: In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung für alle Schäden, die in den Wohnungen Ihrer Nachbarn durch den Wasserschaden entstanden sind. Die Hausratversicherung übernimmt Ihren eigenen Schaden, auch wenn Sie keine Aquariumversicherung eingeschlossen haben.

Ein Schaden mit Fremdeinwirkung kann jedoch auch durch Sie selbst eintreten: Wenn Sie zum Beispiel stolpern und dabei versehentlich das Aquarium beschädigen, ist dies auch eine Frage der Haftpflichtversicherung. Allerdings kommt diese – wie im obigen Beispiel – nur für Schäden in den Wohnungen Ihrer Nachbarn auf. Ihren eigenen Schaden müssen Sie in diesem Fall leider selbst tragen. Damit Sie auch in diesem Fall abgesichert sind, sollten Sie als Aquarianer unbedingt darauf achten, dass Sie eine Aquariumversicherung in Ihrer Hausratversicherung einschließen. Der Einschluss kann auch nachträglich erfolgen, wenn Sie bei Abschluss noch kein Aquarium besessen haben. Wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben, übernimmt die Hausratversicherung Ihren Schaden nur dann, wenn das Aquarium versichert wurde.

Die meisten Schäden geschehen ohne Fremdeinwirkung

Einbrüche und Vandalismus mögen zwar statistisch betrachtet häufig vorkommen. In der Regel entstehen Schäden durch ein Aquarium jedoch durch Materialermüdung: Die Scheiben sind alt und haben einen feinen Riss, der mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist. Die Silikon-Verbindung zwischen den Scheiben wird porös. Oder das Aquarium steht nicht ganz eben, wodurch auf einige Stellen des Bodens ein ganz anderer Druck ausgeübt wird als auf andere. Das Glas kann dadurch reißen. Wenn ein Wasserschaden durch ein defektes Aquarium entsteht, richtet das nicht nur in Ihrer Wohnung großen Schaden an, sondern auch in der Wohnung darunter. Ohne den Einschluss einer Aquariumversicherung bleiben Sie auf Ihrem eigenen Schaden sitzen, denn dafür kommt weder die Haftpflicht-, noch die einfache Hausratversicherung auf.

Auf was Sie bei Vertragsabschluss achten müssen

Eine Hausratversicherung ist eine sehr individuelle Angelegenheit und aus diesem Grund sollten Sie als Versicherungsnehmer immer den Leistungsumfang genau betrachten. Prüfen Sie vorliegende Angebote gründlich und nehmen sich die nötige Zeit, die entsprechenden Tarife zu vergleichen. Ein Vergleich ist, dank Vergleichsrechner, nicht schwer. In den meisten Hausratversicherungen kann alles eingeschlossen werden, was versichert werden muss (z.B. Elementarschäden, Glasbruch oder Fahrraddiebstahl). Im Gegenzug dafür können Sie Risiken ausschließen, die in Ihrem Fall überhaupt nicht vorliegen.

Auch die Aquariumversicherung zählt zu den individuellen Leistungen, die separat eingeschlossen werden können. In der Regel kostet der zusätzliche Einschluss einer Aquariumversicherung einen Betrag von 50 Cent bis 5 Euro monatlich, wenn Sie in Verbindung mit einem hauptsächlichen Hausratversicherungsvertrags steht.

Überprüfen Sie beim Abschluss einer Aquariumversicherung unbedingt, ob es eine Begrenzung auf eine bestimmte Literzahl gibt. Aquarianer haben unterschiedliche Interessen: Dem einen genügt ein 80 Liter Becken, der andere hat drei Becken mit je 800 Liter im Haus oder in der Wohnung stehen. Je höher die Literzahl des Beckens, umso größer ist auch das Risiko. Denken Sie auch bitte daran, es der Versicherung zu melden, wenn Sie von einem kleinen Becken auf ein Großes umsteigen – oder zusätzliche Becken anschaffen. Ist die Aquariumversicherung ein Teil der Hausratversicherung, wird Ihr Schaden vollständig übernommen.

Wie gehen Sie im Schadensfall vor?

Versicherungsschäden müssen umgehend gemeldet werden, das heißt, sobald es Ihnen möglich ist. Niemand erwartet, dass Sie am gleichen Abend noch Ihre Versicherung kontaktieren, aber Sie sollten es spätestens am nächsten Tag tun. Natürlich werden Sie im Schadensfall alles dafür tun, den Schaden zu begrenzen, das bedeutet: Sie werden wohl das Wasser versuchen aufzunehmen, eventuelle Scherben, die ja auch Gefahrenstellen bedeuten, sichern wollen. Das dürfen und müssen Sie natürlich: Es empfiehlt sich aber, dass Sie vorher Fotos vom entstandenen Schaden machen, wie Sie ihn vorgefunden haben. In Zeiten von Smartphones und Fotohandys sollte es kein Problem sein, einen entstandenen Schaden mit Fotos zu dokumentieren.

Aquarianer rundum abgesichert

Aquarianer können sich auf ihr Glück verlassen – sollten Sie aber nicht. Wer ein Aquarium in der Wohnung stehen hat, sollte sich darüber im Klaren sein, wie viele Liter Wasser im Schadensfall die Räumlichkeiten – und die darunter – überfluten können. Selbst ein kleines Becken mit 80 Litern kann enormen Schaden anrichten. Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Fremdschäden auf – für Ihren eigenen Schaden benötigen Sie zwingend eine Hausratversicherung mit eingeschlossener Aquariumversicherung.