Laufzeit und Kündigung einer Hausratversicherung

Wie lange läuft eine Hausratversicherung?

In puncto Vertragslaufzeit greifen die Anbieter von Hausratsversicherungen auf unterschiedliche Modelle zurück. Die heute als Standard definierte Laufzeit beträgt jedoch zwölf Monate, beginnend mit dem Tag der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung des Vertragsverhältnisses, verlängert sich der Kontrakt zumeist automatisch um weitere zwölf Monate.

Will der Versicherungsnehmer die bestehende Hausratversicherung hingegen bewusst auslaufen lassen, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherer. An dieser Stelle sollten sich potenzielle Versicherungsnehmer jedoch im Klaren darüber sein, dass die unaufgeforderte Vertragsverlängerung zwar bei den meisten, jedoch nicht bei allen Versicherern gebräuchlich ist. Ist Letzteres der Fall, erlischt der Versicherungsschutz am Ende der Vertragslaufzeit.

Neben der klassischen Laufzeit von zwölf Monaten haben die meisten Unternehmen der Branche zudem Policen im Programm, die über eine Laufzeit von drei, fünf oder zehn Jahren verfügen und sich dementsprechend auch bezüglich ihrer Kündigungsmodalitäten voneinander unterscheiden. Längere Vertragslaufzeiten sind vor allem bei Versicherungspaketen, die neben der Hausratversicherung noch weitere Policen beinhalten, üblich.

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Die Auflösung eines bestehenden Versicherungsvertrags kann sowohl in Form einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit als auch in Gestalt einer außerordentlichen Kündigung, der jeweils gesonderte Umstände zugrunde liegen müssen, abgewickelt werden.

Im Zuge der ordentlichen Kündigung von Policen mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten üblich, wobei diese in Einzelfällen auch länger oder kürzer ausfallen kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten die Vertragsunterlagen des entsprechenden Versicherers bereits frühzeitig in Augenschein genommen werden, sodass fristgerecht schriftlich gekündigt werden kann. Verstreicht der Termin für die ordnungsgemäße Kündigung, die im Übrigen ohne die Angabe konkreter Gründe erfolgen kann, verlängert sich der Vertrag für die Hausratversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Bei langfristigen Verträgen mit einer Laufzeit von zehn Jahren ist eine ordentliche Kündigung hingegen erst zum Ablauf des fünften Versicherungsjahres sowie darauf folgend zum Ende jeden weiteren Jahres mit der obligatorischen Kündigungsfrist möglich. Abweichungen sind auch hier den Vertragsunterlagen des jeweiligen Versicherers zu entnehmen.

Abseits der ordnungsgemäßen Kündigung ist das Ausscheiden aus einem laufenden Versicherungsvertrag unter besonderen Umständen möglich. Dazu zählen unter anderem

  • der Tod des Versicherten,
  • der Umzug ins Ausland,
  • eine faktische Doppelversicherung bei Paaren
  • oder eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge, sofern diese durch den Versicherer nicht mit gestiegenen Lebenshaltungskosten begründet wurde.
  • Darüber hinaus ist die Kündigung des Versicherungsverhältnisses im Anschluss an jeden Schadensfall möglich, ganz gleich, ob dieser von der Versicherung reguliert wurde oder nicht. In einem solchen Fall kann die Hausratversicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden, wobei allerdings zu beachten ist, dass bereits gezahlte Prämien nicht erstattet werden.