Was zählt im Rahmen einer Hausratversicherung zur Wohnfläche?

Die Ermittlung der Wohnfläche stellt im Versicherungswesen eine diffizile Angelegenheit dar, da in der Branche keine allgemeingültige Definition von Wohnfläche existiert. In der Folge definiert jedes Versicherungsunternehmen im Rahmen seiner Versicherungspolicen selbst, was zur Wohnfläche zählt, und was nicht.

Die gebräuchlichste und bei Weitem verbreitetste Definition der Wohnfläche ergibt sich aus der Grundfläche aller Wohn- und Hobbyräume abzüglich Keller, Treppen und Speicherräumen sowie Balkonen und Terrassen. Andere Versicherer gehen einen Schritt weiter und definieren die Wohnfläche detaillierter, indem sie beispielsweise zwischen Haupt- und Nebengebäuden unterscheiden, Innenwände in Abzug bringen oder Dachschrägen in unterschiedlicher Weise in die Berechnung einfließen lassen.

Was also tatsächlich zur Wohnfläche gehört, auf Basis derer die Versicherungssumme ermittelt wird, lässt sich nicht allgemeingültig festhalten. Ergo ist es in jedem Fall von essenzieller Bedeutung ist, den Versicherungsvertrag genauestens zu lesen, um die Wohnfläche definitorisch ermitteln und die Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen vergleichen zu können.

Für den Versicherungsnehmer ist die Wohnfläche wichtig, weil sich auf Basis dieser der Beitrag der Hausratversicherung mit berechnet. Ein künstliches Reduzieren oder Kleinrechnen der Wohnfläche ist allerdings nicht sinnvoll, da hier eine Unterversicherung drohen kann. Aber auch eine Abweichung nach oben sollte vermieden werden. Wie bei allen Versicherungen ist es auch beim Abschluss der Hausratversicherung wichtig, den Antrag sorgfältig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

Die Wohnfläche der eigenen Wohnung steht normalerweise im Mietvertrag oder in den Bauplänen. Wenn dort keine Werte zu finden sind,hilft nur noch ein Zollstock.