Welchen Wert ersetzt eine Hausratversicherung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung, was im Klartext bedeutet, dass der Versicherer im Fall der Schadensregulation eine Summe auszahlt, die dem Neuwert des beschädigten, entwendeten oder zerstörten Gegenstandes entspricht.

Wird also beispielsweise ein 15 Jahre altes Ledersofa so stark beschädigt, dass es nicht mehr nutzbar ist, zahlt die Versicherung nicht den aktuellen Zeitwert, sondern den Kaufpreis. Dies gilt ebenfalls, wenn das Inventar eines Versicherten im Zuge eines Wasserrohrbruchs in der Wohnung des Nachbarn Schaden nimmt. Insbesondere aufgrund dieser Tatsache sollte ein solcher Schaden der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden, denn die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ersetzt lediglich den Zeitwert.

Bei technischen Geräten, die aufgrund der fortschreitenden Leistungsentwicklung, schnell veralten, zahlt die Versicherung hingegen nur den Neuwert für ein vergleichbares Gerät nach „Art und Güte“. Dementsprechend müssen Versicherte unter Umständen mit leichten Abschlägen rechnen.

Besonders schwierig wird die Festlegung der Versicherungsleistung bei Objekten, die einzigartig oder in dieser Form nicht mehr erhältlich sind, was vor allem bei Kunstwerken, Schmuckstücken oder Oldtimern der Fall sein kann. In einem solchen Fall zahlt die Hausratversicherung den Zeitwert, der mitunter deutlich über dem Neuwert liegen kann.