Welche Räume gehören zur Hausratversicherung?

Häufig wird die Frage gestellt, welche Räume durch den Schutz der Hausratversicherung abgedeckt sind. Sehr erfreulich für den Versicherungsnehmer ist, dass die Hausratversicherung einen sehr großzügigen Schutz bietet.

Natürlich sind im Rahmen einer Hausratversicherung alle Räume, die im zugrunde liegenden Versicherungsschein festgehalten sind, durch die Hausratsversicherung geschützt. Im Detail umfasst die Police also alle Räumlichkeiten, die sich anhand der Grundfläche einer Wohnung definieren lassen und zu privaten Zwecken genutzt werden.

Weiterhin genießt auch der Hausrat, der sich auf Terrassen, Balkonen oder in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen befindet, einen umfassenden Versicherungsschutz. Die in den Kellerräumen abgeschlossenen Fahrräder sind also genauso versichert, wie die Terrassenmöbel.

Ferner beinhalten die meisten Policen auch Nebengebäude und Garagen, die sich auf demselben Grundstück befinden. Letztere können unter Umständen auch dann Gegenstand der Hausratversicherung sein, wenn sie sich nicht unmittelbar auf dem als Versicherungsort definierten Grundstück befinden, im Gegenzug jedoch regelmäßig überwacht werden können. Dies kann je nach Versicherungsvertrag beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich der Bau in unmittelbarer Sichtnähe befindet.

Die sogenannte Außenversicherung, die ebenfalls Bestandteil einer Hausratversicherung ist, erweitert den Versicherungsort beispielsweise auch vorübergehend auf eine zeitweise bewohnte Ferienwohnung. Diesbezügliche Details sind jedoch dem Versicherungsvertrag zu entnehmen und variieren von Anbieter zu Anbieter. Hier lohnt ein Vergleich.

Besonders interessant ist die Tatsache, dass sich der Versicherungsschutz auch auf den Wohnsitz der Kinder des Versicherungsnehmers erstreckt, sofern sich diese noch in der Ausbildung befinden und im Anschluss daran beabsichtigen, in die elterliche Wohnung zurückzukehren.